Beratung - Hygieneberatung Allergenkennzeichnung Lebensmittelrecht HACCP

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Beratung

Prüfung von Lebensmittelverpackungen
HACCP-Konzept
Institut für Hygiene und Lebensmittelrecht

Beratung - vielseitig und hilfreich

Hygiene-Beratung von Gaststätten, Imbissbetrieben und Großküchen
Ein Hauptaugenmerk legen wir auf die Hygieneberatung von Gaststätten, Imbissbetrieben und Großküchen. Wir schauen vor Ort gegen welche Vorschriften verstoßen wird, welche Arbeitsabläufe ungünstig sind und wir belehren gleich vor Ort die Mitarbeiter hinsichtlich einer hygienischen Arbeitsweise. Immer öfter sind Mitarbeiter angestellt, welche keine Berufsausbildung im Lebensmittelbetrieb absolviert haben.

Mitarbeiter-Schulungen und Kontrollen im Betrieb
Als Firmeninhaber haften sie aber für deren Verhaltensweisen. Gerade hier ist eine regelmäßige Kontrolle und Schulung der Mitarbeiter sehr wichtig. Nach einer Kontrolle erhalten sie einen Bericht mit Fotos und einer Auflistung der Fehler und den Verbesserungsvorschlägen. Weiterhin werden bei jeder Kontrolle auch aktuelle Gesetzesänderungen mit einbezogen.

Speisekarten: Allergenkennzeichnung, Leitsätze, u.s.w.
Dies betrifft z.B. die Kontrolle der Speisekarte hinsichtlich Leitsätze, Lebensmittel-Informationsverordnung, Verbrauchertäuschung usw. Schnell hat man beim Schreiben einer Speisekarte, ohne es vielleicht zu wissen, gegen mehrere Vorschriften verstoßen. So schreiben viele in die Getränkekarte: Apfel-, Mango- und Bananensaft. Richtig wäre aber z.B. Apfelsaft, Mangonektar und Bananenfruchtsaftgetränk.  Und so gibt es eine Vielzahl weiterer Vorschriften welche auch noch von Ihnen beachtet werden müssen.

Umbau oder Neubau in der Gastronomie - Konzeption und Tipps
Beim Umbau oder Neubau von Gaststätten oder Großküchen beraten wir Sie gerne hinsichtlich der Anordnung der Räume und der Aufstellorte von Geräten, um Kreuzwege zu verhindern.

Prüfung von Lebensmittel-Verpackungen
Dabei prüfen wir die Verpackungen oder Etiketten bezüglich der Pflichtangaben.
Grundlage ist hierfür die neue Lebensmittel-Informationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Dabei werden folgende Punkte kontolliert wie z.B. Produktbezeichnung, Zutatenliste, Zusatzstoffe, Allergenkennzeichnung, Nährwertdeklaration, Schriftgröße, MHD, Nennfüllmenge, Firmenname usw. Darüber hinaus prüfen wir für besondere Lebensmittel spezielle Pflichtangaben wie z.B. Herkunft u.ä.

Internethandel mit Lebensmitteln
Ein großes Betätigungsfeld ist auch der Internethandel mit Lebensmitteln. Hier beraten wir die Händler hinsichtlich Ihrer Pflichten, der Haftung und den lebensmittelrechtlichen Vorschriften z.B. dem vorschriftsmäßigem Etikett inkl. Zutatenliste, Allergene, Lagerbedingungen usw.

 
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